Bis 2021 konnten Verluste aus Optionen, Futures & Co. nur bis zu 20?000?? pro Jahr mit Gewinnen verrechnet werden. Alles darüber hinaus musste vorgetragen werden ? eine enorme Einschränkung für aktive Trader.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 entfällt diese Regelung ersatzlos. Verluste können künftig uneingeschränkt mit Gewinnen aus Kapitalerträgen verrechnet werden ? auch rückwirkend.
Unbegrenzte Verlustverrechnung
Verluste aus Termingeschäften können wieder vollständig mit Gewinnen (z.?B. Dividenden) verrechnet werden.
Klarheit & Planungssicherheit
Steuerliche Flexibilität kehrt zurück ? ohne Frust durch übertragene Verluste.
Strategien neu nutzbar
Stillhalter-Strategien & Futures-Trading werden wieder steuerlich attraktiv ? auch privat, ohne GmbH.
Keine Notwendigkeit für GmbH-Strukturen
Der Aufwand bzw. die Kostenstruktur für gewerbliche Umwege entfällt.
Die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung ist ein Game-Changer. Sie erlaubt dir, Verluste flexibel und steuerlich sinnvoll gegen Gewinne zu verrechnen ? das bringt Spielraum für Strategien, Performance und Risikomanagement zurück.
Wichtig: Auch wenn der steuerliche Rahmen jetzt klarer ist, bleiben Derivate und Termingeschäfte Hochrisikoinstrumente. Nutze sie nur mit einem fundierten Regelwerk und geplantem Risikomanagement.
Du willst diese steuerliche Neuerung strategisch nutzen ? egal, ob Stillhalter, Futures-Hedger oder Options-Stratege? Ich helfe dir:
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