builderall

Mit der Einführung des Jahressteuergesetzes 2024 steht eine grundlegende steuerliche Veränderung bevor: Die Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften wird abgeschafft.


Für viele Anleger, insbesondere aktive Trader, markiert dies das Ende einer frustrierenden steuerlichen Einschränkung, die seit 2021 galt. Diese neue Regelung hat weitreichende Auswirkungen auf die Handelsstrategien, die viele Investoren nutzen können, ohne dass sie in ihrer Verlustverrechnung eingeschränkt werden.


Was war die Verlustverrechnungsbeschränkung?


Seit der Einführung der Verlustverrechnungsbeschränkung konnten Verluste aus Termingeschäften, wie Optionen und Futures, nur bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen verrechnet werden. Diese Regelung führte zu erheblichen Problemen für Trader, insbesondere für diejenigen, die spekulativere Finanzinstrumente nutzten und durch die Marktvolatilität größere Verluste erlitten. Verluste, die den jährlichen Freibetrag überstiegen, mussten in die kommenden Jahre übertragen werden, was die Flexibilität und steuerliche Planbarkeit einschränkte.


Auswirkungen auf Stillhalter-Geschäfte und Futures-Trading


Besonders betroffen von dieser Beschränkung waren Stillhaltergeschäfte, bei denen Investoren Optionen verkaufen (Stillhalterpositionen) und Prämien einnehmen, während sie potenziellen Verlusten ausgesetzt sind. Durch die Begrenzung konnten Stillhalter in ihren Strategien nur begrenzt die Verlustschwelle mit dem Kauf von Calls eingrenzen. Diese Beschränkung führte dazu, dass viele Trader gezwungen waren, ihre Strategien anzupassen oder alternative Finanzinstrumente zu nutzen, um ihre Risiken zu managen.


Auch der Handel mit Futures war von der Verlustverrechnungsbeschränkung stark betroffen. Da diese Instrumente typischerweise mit höheren Risiken und größeren Schwankungen einhergehen, mussten viele Futures-Trader ihre Aktivitäten in private GmbHs auslagern, um steuerlich flexibler zu agieren.

Der Grund: In einer GmbH konnten Verluste auch unter der alten Regelung vollständig verrechnet werden, während dies für private Anleger nicht möglich war. Dies stellte viele Trader vor die Entscheidung, entweder ihre Strategien aufzugeben oder den zusätzlichen Aufwand und die Kosten einer GmbH-Gründung auf sich zu nehmen.


Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung: Was ändert sich?


Mit der Reform im Jahr 2024 wird die Begrenzung der Verlustverrechnung vollständig aufgehoben. Anleger können Verluste aus Termingeschäften nun wieder uneingeschränkt mit Gewinnen verrechnen, unabhängig von der Höhe der Verluste. Dies bedeutet eine erhebliche Erleichterung für Trader, die wieder auf ihre ursprünglichen Strategien zurückgreifen können, ohne durch steuerliche Regelungen eingeschränkt zu sein.


Für Stillhalter bedeutet dies, dass sie ihre Verlustschwellen wieder flexibler absichern können, etwa durch den Kauf von Calls. Auch der Handel mit Futures wird für private Anleger wieder attraktiv, da sie keine GmbH mehr benötigen, um ihre Verluste steuerlich vollständig geltend zu machen. Viele Trader, die gezwungen waren, auf Zertifikate oder andere, weniger geeignete Instrumente umzusteigen, können nun zu ihren ursprünglichen Futures-Strategien zurückkehren.


Vorteile der Neuregelung für Anleger


Die Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung bietet eine Vielzahl von Vorteilen für private und institutionelle Anleger:


  1. Volle Verlustverrechnung: Anleger können ihre Verluste aus Termingeschäften wieder vollständig mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnen. Dies senkt die steuerliche Belastung und bietet mehr Flexibilität in der Planung.
  2. Wiederbelebung von Handelsstrategien: Viele Trader, die aufgrund der Beschränkungen ihre Strategien angepasst oder aufgegeben haben, können nun wieder auf spekulativere Produkte setzen, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.
  3. Erhöhte Flexibilität für Stillhalter: Die Möglichkeit, Verluste durch den Kauf von Calls zu begrenzen, ohne dass diese durch die Verlustverrechnungsbeschränkung gedeckelt werden, eröffnet neue Möglichkeiten für risikofreudige Investoren.
  4. Wegfall der GmbH-Gründung: Trader, die bisher eine GmbH gegründet haben, um steuerlich flexibler zu sein, können ihre Handelsaktivitäten nun wieder auf privater Ebene durchführen, was Kosten und Verwaltungsaufwand spart.


Auswirkungen auf den deutschen Finanzmarkt


Die Steuerreform wird nicht nur Auswirkungen auf Privatanleger haben, sondern auch auf den deutschen Finanzmarkt insgesamt. Der Handel mit Termingeschäften und Derivaten, der durch die bisherigen Regelungen stark eingeschränkt war, könnte wieder an Bedeutung gewinnen. Dies könnte das Handelsvolumen an den deutschen Börsen erhöhen und Deutschland als Finanzstandort für spekulativere Finanzprodukte wieder attraktiver machen.


Die Neuregelung könnte auch internationale Investoren anziehen, die durch die frühere Begrenzung benachteiligt wurden. Länder wie die USA, in denen eine unbegrenzte Verlustverrechnung bereits länger möglich ist, hatten bisher einen Standortvorteil gegenüber Deutschland. Mit der neuen Regelung schließt Deutschland zu diesen Märkten auf und bietet Tradern und Investoren mehr steuerliche Anreize.


Fazit: Eine Chance für erfahrene Trader


Die Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung markiert eine wichtige steuerliche Reform für deutsche Anleger. Besonders für erfahrene Trader, die auf Derivate und Termingeschäfte setzen, eröffnen sich durch diese Änderung neue Möglichkeiten. Die Flexibilität in der Verlustverrechnung erleichtert die Steuerplanung erheblich und macht spekulativere Strategien wie den Handel mit Futures oder das Schreiben von Optionen wieder attraktiver.

Es ist jedoch wichtig, dass Anleger, die von dieser Reform profitieren möchten, weiterhin eine fundierte Risikostrategie verfolgen. Termingeschäfte und Derivate sind von Natur aus volatiler und riskanter als traditionelle Finanzinstrumente. Daher sollten Anleger sorgfältig abwägen, welche Risiken sie eingehen und wie sie ihre Positionen absichern können.


Haben Sie Fragen zu Ihrer Handelsstrategie? 

Kontaktieren Sie uns gerne, um individuelle Unterstützung und Beratung zu erhalten. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um das Beste aus dieser Steuerreform herauszuholen und Ihre Anlagestrategie erfolgreich anzupassen.